Erleichterte Einbürgerung
Die erleichterte Einbürgerung können bereits heute Ehepartner von Schweizer Bürgern beantragen, welche seit 5 Jahren in der Schweiz leben. Das Verfahren läuft demnach über den Bund, aber auch Kanton und Gemeinden werden angehört.
Junge Personen aus der 3. Ausländergeneration sollen nun auch nach diesem Verfahren eingebürgert werden. Diese sind aber nicht erst seit 5 Jahren in der Schweiz, sondern können nachweisen, dass schon die Grosseltern vor rund 50 Jahren in die Schweiz eingewandert sind, die Eltern schon in die Schule gegangen sind und sie selbst hier geboren sind!
Und wir reden noch darüber ob sie integriert sind? Obwohl das Denken und Handeln dieser jungen Menschen sich nicht von unseren Schweizer Jugendlichen unterscheidet? Es ist höchste Zeit Ja zu dieser Vorlage zu sagen.