Reglement Videoüberwachung

10. April 2017 um 20.50 Uhr
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Gemäss Angaben der Behörde belaufen sich die jährlichen Kosten für die Beseitigung von Schmierereien oder anderen Verunreinigungen sowie für die Reparaturen von Sachbeschädigungen jährlich auf (geschätzt) CHF 18’000. So genau könne man es aber nicht sagen. Offensichtlich werden die Kosten nicht im Detail erfasst. Eigentlich schade,  die Überprüfung der Wirksamkeit  wird somit wohl nie widerspruchsfrei möglich sein.

Der Gemeinderat will an «einschlägigen» Standorten (im Moment sind 18 vorgesehen) Videokameras zur Überwachung aufstellen. Die Kameras sollen präventiv wirken und im Fall von Sachbeschädigungen zur Ermittlung der verantwortlichen Person(en) führen.

Dazu hat der Gemeinderat ein Videoreglement erarbeitet. Du kannst es hier nachlesen (PDF Entwurf Video-Reglement Neuenkirch). Wir haben es im Vorstand diskutiert und fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben.

Unsere wichtigsten Punkte/Fragen waren:

  • Wie stark setzt sich die Gemeinde Neuenkirch mit dem Thema «Jugend» auseinander und wie wichtig ist dieses Thema in der Gemeindepolitik?
  • Was tut die Gemeinde in Sachen Jugendförderung und Prävention?
  • Gibt es genügend (oder überhaupt) zentrale und niederschwellige Orte in der Gemeinde, wo sich Jugendliche (anstelle des Schulareals) treffen können bzw. sollen?
  • Wurde die Umsetzung des Jugendleitbildes schon mal von unabhängiger Seite evaluiert?
  • Weshalb ist es notwendig, dass z.B. das Schulareal während der Schulzeit videoüberwacht werden muss? Ist dies nicht auf Grund der vielen anwesenden Personen und somit durch soziale Kontrolle genügend geschützt?
  • Würde eine Überwachung zu Randzeiten nicht genügen?
  • Ist der Persönlichkeitsschutz der Schüler und Schülerinnen bei einer Videoüberwachung während der Schulzeit noch gewahrt?

Unsere Stellungnahme als PDF – und die Antworten des Gemeinderats auf alle eingegangenen Fragen der Parteien.

Die Überwachung mittels Videokameres von Bauten und im öffentlichen Raum ist gang und gäbe. Die Beweggründe sind durchaus nachvollziehbar. Wir möchten daher keine Energie in die Verhinderung der Videoüberwachung stecken, sondern uns eher um Themen der aktiven Jugendarbeit kümmern.

Das Reglement enthält aus unsere Sicht alle relevanten Punkte. Und wir vertrauen sehr darauf, dass in Zukunft nicht für jede «Bagatelle» (vor allem während dem Schulbetrieb) die Videos konsultiert werden.

Wie siehst du das? Wir freuen uns auf die Diskussion am nächsten SP-Stammtisch vom 3. Mai 2017 – oder wenn du keine Zeit hast auch per Mail.

Oder hast Du Ideen und Anregungen zum Thema Jugendarbeit? Bitte wende dich direkt an Sara.

Bildquelle: Google-Bildersuche "Videoüberwachung"