Teilrevision Gemeindeordnung Neuenkirch
Die aktuelle Rechnungslegung der Gemeinde, die Harmonisierte Rechnungslegung 1 (HRM I), ist rund 50 Jahre alt und entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Mit dem Harmonisierten Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) wird die Rechnungslegung für die Kantone und Gemeinden gesamtschweizerisch modernisiert. In der kantonalen Verwaltung sind die neuen Vorschriften bereits umgesetzt, nun werden sie flächendeckend in allen Luzerner Gemeinden eingeführt.
Der Gemeinderat hat dazu hier alles aufgeschrieben und lädt am Mittwoch, 8. November 2017, 19.30 Uhr, im Mehrzweckraum beim Kindergartengebäude Windrädli, Neuenkirch zu einer Informationsveranstaltung ein. Das Geschäft eilt! Die Änderungen resultieren aus dem revidierten Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden, welches auf den 1. Januar 2018 in Kraft tritt (…).
Die SP hat am 14. August eine Stellungnahme abgegeben. Darin halten wir grundsätzlich fest, dass „…soweit wir es beurteilen können, die Änderungen entsprechend dem HRM 2 formal korrekt sind..“.
Allerdings haben wir bezüglich dem Führungsmodell, dem Controlling und weiteren Kommissionen einige kritische Anmerkungen gemacht, die man aus unserer Sicht breiter diskutieren müsste. Unsere Stellungnahme zum Nachlesen.
Die Antworten des Gemeinderates auf unsere Anmerkungen kannst du hier lesen: Antworten Gemeinderat zur SP Stellungnahme.
Am nächsten Stammtisch vom 15. November möchten wir mit euch unsere Stellungnahme und die Antworten des Gemeinderat diskutieren! Einladung folgt…