Petition mit 374 Unterschriften eingereicht! Sicherheit vor Tempo.
Die Petition wird von allen in der Gemeinde organisierten Parteien, dem Gemeinderat und der Baugenossenschaft Lippenrütipark unterstützt.
Bei der Bushaltestelle Lippenrüti werden die betagten Fussgängerinnen und Fussgänger über die K 13 geführt. An dieser Stelle gilt Tempo 80. Es gibt eine Querungshilfe, jedoch keinen Fussgängerstreifen. Gegenwärtig befasst sich der Kanton mit der Erstellung der Radverkehrsanlage auf der Kantonsstrasse K 13 (Neuenkirch Dorf, Abschnitt Lippenrüti), dieses Projekt verschlechtert die Situation zusätzlich. Das wollen die Petitionärinnen und Petitionäre
nicht hinnehmen und sehen das Strassenprojekt als Chance um die Situation nachhaltig zu verbessern.
Die massgebende Norm sieht bei der Beurteilung für die Anordnung und den Betrieb von Fussgängerstreifen die Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Betagten und von Personen mit einer Behinderung vor. Die Regierung hat hierzu bereits ausgeführt, dass wenn besondere Schutzbedürfnisse vorliegen, besondere Massnahmen mit den geltenden Vorgaben umgesetzt werden können. Weiter steht es dem Kanton frei, selber unabhängig der Norm über die Schaffung von Fussgängerstreifen zu entscheiden. Es liegt hier also nicht an den Vorgaben an und für sich, sondern am Willen, für das Wohn- und Pflegezentrum Lippenrüti und den Lippenrütipark eine angemessene Lösung zu finden.
Wer die Situation vor Ort kennt, weiss:
- Es kommt regelmässig zu unklaren Situationen, da die Autofahrerinnen und Autofahrer nicht wissen, ob sie den Personen, welche die Strasse überqueren möchten, den Vortritt gewähren dürfen.
- Gefährliche Strassenquerungen kommen sehr häufig vor.
- Viele betagte Personen, aber auch jüngere, meiden die Strassenquerung aus Sicherheitsgründen.
In der Gemeinde Neuenkirch kann man nach Studium aller Aspekte und intensiver Auseinandersetzung mit der Materie beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum der Kanton in diesem kurzen Abschnitt nicht bereit ist, das Tempo zu reduzieren und den Fussgängerstreifen zu markieren.
Da alle bisherigen Bemühungen zu keinem Erfolg führten, sehen die Petitionärinnen und Petitionäre keine andere Möglichkeit, als den Kantonsrat zu ersuchen, sich vertieft mit dem Sachverhalt zu beschäftigen und die vorgesehenen Bauarbeiten an der Kantonsstrasse K 13 mit der Auflage zu genehmigen, dass der Fussgängerstreifen markiert wird.
Im Namen der Petitionärinnen und Petitionäre:
Jim Wolanin, FDP Neuenkirch
Hanspeter Häcki, Baugenossenschaft Lippenrütipark
Roger Zurbriggen, CVP Neuenkirch
Walter Burri, SVP Neuenkirch
Cyrill Schmid, SP Neuenkirch
Karl Huber, Gemeindepräsident